„Höchstbezahlter Männergesangsverein“

Geschichten rund um den Reichstag (Folge 4): Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 schaltete sich der Reichstag selbst aus. Danach saßen im Pseudoparlament nur noch NSDAP-Mitglieder und prominente „Hospitanten“


Von Holger Becker

23. März 1933: Hitler spricht auf auf der Reichstagssitzung in der Krolloper zum Ermächtigungsgesetz, dessen Verabschiedung die Zentrumspartei sichert
Foto: Bundesarchiv, Bild 102-14439 / CC-BY-SA 3.0

In Adolf Hitlers Kabinett war man sich einig: Die „nun bevorstehende Wahl zum Reichstag solle die letzte Neuwahl sein. Die Rückkehr zum parlamentarischen System sei unbedingt zu vermeiden.“ So vermerkte das Protokoll der „Ministerbesprechung“ vom 31. Januar 1933 den Willen des neuen Reichskanzlers. Der war gerade einen Tag im Amt und vertrat dieselbe Forderung wie sein adeliger Stellvertreter, der vormalige Zentrumspolitiker Franz von Papen. Und auch die Deutschnationale Volkspartei (DNVP), die sich an dem von Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannten Kabinett der sogenannten „nationalen Konzentration“ beteiligte, wollte ein Ende des Weimarer Parlamentarismus: „Wenn wir die parlamentarische Mehrheit erhalten haben, wird nicht Parlament gespielt. Dann wird ein Ermächtigungsgesetz gemacht, und der Reichstag wird ein oder zwei Jahre nach Hause geschickt“, tönte zwei Wochen später der DNVP-Fraktionsvorsitzende Ernst Oberfohren.

Doch nach der Wahl vom 5. März 1933 war es mit dieser „parlamentarischen Mehrheit“ so weit gar nicht her. Trotz einer Finanzspritze aus der Wirtschaft von drei Millionen Reichsmark für die dem Bankrott nahe Nazipartei, trotz des Terrors gegen Kommunisten und Sozialdemokraten nach dem Reichstagsbrand kam die NSDAP mit 43,9 Prozent der Stimmen nicht auf das erhoffte Ergebnis. Die DNVP erhielt 8 Prozent. Zusammen machte das 51,9 Prozent. Dem standen 18,3 Prozent für die SPD, 12,3 Prozent für die KPD und 11,2 Prozent für das Zentrum gegenüber. Und auch Bewerber wie die Bayerische Volkspartei, die Deutsche Staatspartei, die Deutsche Volkspartei und die Deutsche Bauernpartei errangen noch einige Sitze im Reichstag. Zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die für verfassungsändernde Beschlüsse notwendig war, fehlte dem Kabinett Hitler/Papen viel, obwohl es die Kommunisten sofort von jeglicher Mitwirkung im Reichstag ausschloß.

Den permanenten Ausnahmezustand, der die Aufhebung fast aller bürgerlicher Freiheiten beinhaltete, hatten die Nazis zwar schon am 28. Februar 1933 mit der von Hindenburg unterzeichneten Reichstagsbrand-Notverordnung „zum Schutze von Volk und Staat“ hergestellt. Doch wollte Hitler eine formale, pseudoparlamentarische Legalisierung des Terrorregimes. Dazu brauchte er vor allem die Stimmen der katholisch geprägten Zentrumspartei. Er sollte sie erhalten, obwohl zuvor der ehemalige Zentrumsreichskanzler Heinrich Brüning seine Parteifreunde mit der Ankündigung eines Nein aufgeschreckt hatte. Das Ermächtigungsgesetz, sagte er, sei das „Ungeheuerlichste, was je von einem Parlament gefordert worden“ sei. Schließlich beinhaltete es ja nicht weniger als die Selbstentmachtung des Reichstages, indem es die Regierung dazu ermächtigte, selbstherrlich Reichsgesetze zu erlassen – und zwar auch solche, die von der Reichsverfassung abwichen.

Als der Reichstag am 23. März 1933 ohne die inzwischen verhafteten, untergetauchten oder ins Ausland geflohenen KPD-Abgeordneten in der Kroll-Oper zusammentrat, gaben die anwesenden Mitglieder der Zentrumsfraktion dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ in namentlicher Abstimmung ihr Ja. Auch die Abgeordneten der kleineren bürgerlichen Parteien stimmten zu, darunter für die Deutsche Staatspartei der spätere Bundespräsident Theodor Heuss. Nur die SPD-Parlamentarier stimmten mit Nein, nachdem der SPD-Vorsitzende Otto Wels die Verweigerung der Sozialdemokraten begründet hatte.

SA-Horden und andere Nazi-Getreue bevölkerten an diesem Tag den Platz zwischen Kroll-Oper und Reichstagsgebäude, begleiteten den Verlauf der Sitzung mit Sprechchören. Sogar in die Kroll-Oper, wo ausländische Diplomaten die Logen füllten, drangen SA- und SS-Leute ein und bildeten einen Kordon um die SPD-Parlamentarier. Nicht wenige Abgeordnete fürchteten um ihr Leben. Doch für die alles entscheidende Zustimmung der Zentrumspartei waren die Nazi-Drohgebärden nicht entscheidend. Denn vor diesem 23. März hatten der Zentrumsvorsitzende Ludwig Kaas und seine Fraktionskollegen Adam Stegerwald und Albert Hackelsberger mit Hitler über eine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz verhandelt. Wie Protokolle von Sitzungen der Zentrumsfraktion belegen, hatte Hitler seine Gegenüber beruhigt, daß die Gleichheit vor dem Gesetz „nur den Kommunisten nicht zugestanden werden“ solle. Vor allem aber gab der braune Reichskanzler den Katholiken die Zusicherungen kirchenpolitischer Natur: „Die bestehenden Rechte der christlichen Konfessionen werden gewahrt“, berichtete Kaas noch am Morgen des 23. März 1933 in der Fraktion über „die Besprechungen“.

Und genau so äußerte sich Hitler in seiner Regierungserklärung kurz nach Beginn der Reichstagssitzung: „Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums. Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge respektieren; ihre Rechte sollen nicht angetastet werden.“

Tatsächlich erhielt die katholische Kirche, als deren politischer Arm die Zentrumspartei vielen in Deutschland galt, von Hitler noch mehr als die Garantie des Status quo. Bereits im April 1933 begannen die Verhandlungen mit dem Vatikan über das Reichskonkordat, für das sich in der Weimarer Republik keine parlamentarische Mehrheit gefunden hatte. Prälat Kaas, nun beim Vatikan tätig, hatte großen Anteil daran, daß es schon am 20. Juli unterzeichnet werden konnte. Gegen den Verzicht auf eine politische Betätigung sicherte es der katholischen Kirche das Recht, „ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen“ zu erlassen. Außerdem erhielt die Kirche Garantien für den konfessionellen Unterricht in den Schulen und für ihr Vereinswesen.

Bis heute werden immer wieder Stimmen laut, die einen direkten Zusammenhang sehen: Hitler habe sich die Zustimmung des Zentrums zum Ermächtigungsgesetz damit gesichert, daß er dem Vatikan das Reichskonkordat versprach. An dieser Stelle kommt auch der damalige Zentrumspolitiker Konrad Adenauer ins Spiel, ein enger Freund Adam Stegerwalds, besagten Teilnehmers an den Verhandlungen mit Hitler. Nach seinem Absturz vom Posten des Kölner Oberbürgermeisters bei der Kommunalwahl am 12. März 1933 – die Nazis hatten erfolgreich den Volkszorn gegen den „Klüngel-Krösus“ der Domstadt geschürt -, war Adenauer bei Nacht und Nebel nach Berlin geeilt. In der Reichshauptstadt bezog er am 13. März seine Dienstwohnung als Präsident des Preußischen Staatsrates, der er immer noch war, und suchte dann das Gespräch mit Hermann Göring. Was hat Adenauer mit dem damaligen preußischen Innenminister und Reichstagspräsidenten – die Begegnung fand entweder am 16. oder am 17. März statt – besprochen? Der spätere Bundeskanzler erzählte darüber nach 1945 für die Öffentlichkeit nur Anekdotisches: Göring habe ihn auf seinen „angeblichen Millionendiebstahl“ angesprochen, auf die Legende Adenauer sei aus Köln mit der Stadtkasse entschwunden. Doch sein Gesprächspartner sei rasch von diesem „haltlosen Vorwurf“ abgerückt.

Sollte sich die Unterredung zwischen zwei so durchtriebenen Politikern tatsächlich auf Nebensächliches beschränkt haben? Das ist kaum zu glauben, zumal Adenauer über seinen Freund Stegerwald gut über den Stand der Verhandlungen des Zentrums mit Hitler informiert gewesen sein muß. Der Autor Rudolf Jungnickel jedenfalls ist der Ansicht, daß der Schlüssel „Ermächtigung gegen Reichskonkordat“ beim Tete a tete von Adenauer und Göring gefunden worden sein muß. Protokollnotizen über dieses Gespräch sind bis heute zwar nicht aufgetaucht, doch Jungnickel präsentiert in seinem Buch „Kabale am Rhein. Der Kanzler und sein Monsignore“ (Wartburg Verlag, 1994) einen Beleg aus den Aufzeichnungen des einstigen Adenauer-Vertrauten und -Geheimemmissärs Johann Jakob Kindt-Kiefer: Am 19. Dezember 1948, bei einer Fahrt in die Schweiz, habe Adenauer mit Kindt-Kiefer über den Widerstand im Parlamentarischen Rat gesprochen, das Reichskonkordat von 1933 im Grundgesetz fortzuschreiben. In seinem Ärger über die „sozialistischen und liberalistischen“ Widersacher sei es ihm entfahren, daß schließlich er seinerzeit „den Erzschelmen in Berlin die Zusicherung des Reichskonkordats abgeluchst“ habe.

Wie immer Adenauers Rolle in diesem verhängnisvollen Spiel künftig noch bewertet werden mag, in jedem Fall gehörte der 23. März 1933 zu den schwärzesten Stunden des Parlamentarismus in Deutschland. „Nicht die Tatsache, daß die Parteien der Mitte vor einem stärkeren Gegner und einem skrupelloseren Willen kapitulierten, hat die Erinnerung an den Tag so sehr verdunkelt, sondern die schwächliche Art, in der sie an ihrer eigenen Ausschaltung mitwirkten“, urteilte 1973 der Hitler-Biograph Joachim C. Fest.

„Der Reichstag übergibt Adolf Hitler die Herrschaft“ hatte am 24. März 1933 das NSDAP-Blatt „Völkischer Beobachter“ mit einiger Berechtigung getitelt. Mit den Resten des Parlamentarismus aufzuräumen, war für die Nazis dann ein leichtes Spiel. Am 23. Juni wurde die SPD verboten. Ihr nützte es nichts, daß sie sich zwischenzeitlich in der Betonung ihres loyalen Verhältnisses zum Staat geübt und am 17. Mai sogar zusammen mit allen anderen Parteien eine Reichstagsrede Hitlers gebilligt hatte, in der er die volle militärische Gleichberechtigung Deutschlands forderte. Die übrigen Parteien lösten sich dann – angefangen bei den Deutschnationalen – ab dem 27. Juni innerhalb einer Woche auf.

Als Hitler dann am 12. November 1933 – verbunden mit einem „Volksentscheid“ über den bereits vollzogenen Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund – einen neuen Reichstag wählen ließ, gab es nur noch einen „Reichswahlvorschlag“: den der NSDAP. Das Pseudoparlament wurde zum Gremium der Claqueure für Reden Hitlers, und bald machte in Deutschland die flüsternd gestellte Witzfrage die Runde: „Welches ist der höchstbezahlte Männergesangsverein der Welt?“ Richtige Antwort: „Der Deutsche Reichstag. Er tritt jährlich nur einmal auf, singt lediglich die Nationalhymne, und dafür erhält jedes Mitglied monatlich 600 Mark.“

Allerdings gehörten diesem Reichstag nicht nur Chargen der verschiedensten Hierarchiebenen der NSDAP an. Mitglied der von Wilhelm Frick geführten NSDAP-Fraktion konnten auch Interessenten werden, die nicht das Mitgliedsbuch der Nazipartei besaßen. Sie erhielten den Status von „Hospitanten“. Als erster Reichstagsabgeordnete war schon am 3. Mai 1933 der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Volkspartei Otto Hugo als „Hospitant“ in die NSDAP-Fraktion übergetreten. Sein Parteichef Eduard Dingeldey versuchte ihm noch zu folgen und schrieb am 13. Oktober 1933 an Frick: „Es ist selbstverständlich, daß ich entsprechend den aus dem Wesen des Hospitantenverhältnisses hervorgehenden Pflichten den Fraktionsbeschlüssen vorbehaltlos Folge leiste.“

Doch das nützte ihm nichts mehr. Denn am 14. Oktober wurde der Reichstag aufgelöst. Und für die „Neuwahl“ am 12. November griff die NSDAP lieber auf zwei ehemalige DVP-Mitglieder aus Industrie und Hochfinanz zurück, die schon lange zu den Sympathisanten Hitlers zählten. So zog der Industrielle Albert Vögler in den Nazi-Reichstag ein und blieb dessen Mitglied bis zu seinem Selbstmord am 13. April 1945. Ins Reichstagspräsidium gar rückte der große Zampano der Deutschen Bank Emil Georg von Stauß ein, der auch in den Führungsetagen der Deutschen Reichsbank, von Daimler-Benz, der Bayerischen Motorenwerke, der UFA und zahlreicher anderer Unternehmen zu Hause war. Bis zu seinem Tod am 16. April 1942 saß auch er als „Hospitant“ im Reichstag.

So bildeten die „Hospitanten“ eine illustre Gesellschaft: Da fand sich Eugen Graf von Quadt zu Wykradt und Isny ein, ehemals eine Führungsfigur der Bayerischen Volkspartei und Wirtschaftsminister in München. Auch Alfred Hugenberg, der ehemalige Medienzar, Chef der Deutschnationalen und Minister in Hitlers Kabinett der „nationalen Konzentration“, verschmähte diesen Status nicht. Und neben anderen war da schließlich noch Hermann Schmitz, der Aufsichtsratsvorsitzende jenes IG-Farben-Konzerns, der allseits an der industriellen Menschenvernichtung in Auschwitz profitierte. „Ohne die IG mit ihren riesigen Produktionsstätten, ihrer weitreichenden Forschung und vielfältigen technischen Erfahrung sowie ihrer umfassenden Konzentration wirtschaftlicher Macht wäre Deutschland im September I939 nicht in der Lage gewesen, seinen Angriffskrieg zu beginnen,” meinte nach 1945 eine von General Eisenhower eingesetzte US-Expertengruppe. So wie Hugenberg saß Schmitz bis Ende des Nazireichs in dessen Reichstag. Im IG-Farben-Prozeß von 1948 kam er mit vier Jahren Gefängnisstrafe – unter Anrechnung der Untersuchungshaft – davon.

Warum der Reichstag trotz markiger Sprüche von Naziführern gegen den Parlamentarismus nicht einfach aufgelöst oder in eine mehrmals von Naziführern geforderte „Ständekammer“ umgewandelt wurde, ist unter Historikern umstritten. Tatsache bleibt, daß Hitler das in seinen „Führerstaat“ nicht so recht passende Pseudoparlament als feierlichen Rahmen für vornehmlich außenpolitische Reden nutzte. So verkündete er am 10. Januar 1939 vor dem „Großdeutschen Reichstag“ – so hieß das Gremium seit den deutschen Einmärschen in Österreich und im Sudetengebiet 1938 – die geplante Vernichtung der Juden in Europa, falls es zu einem Krieg kommen sollte. Nach dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 log Hitler in einer Reichstagsrede die Aggression zu einer Reaktion Deutschlands um. Und auch die Kriegserklärung an die USA gab er am 11. Dezember 1941 vor den ihm treuen „Volksvertretern“ ab.

Das letzte Mal kam der Reichstag am 26. April 1942 zusammen, und zwar einzig und allein zu dem Zweck, Hitler eine Blankovollmacht für Maßnahmen jeglicher Art zu erteilen. „Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Führer in der gegenwärtigen Zeit des Krieges, in der das deutsche Volk in seinem Kampf um Sein oder Nichtsein steht, das von ihm in Anspruch genommene Recht besitzen muß, alles zu tun, was zur Erringung des Sieges dient oder dazu beiträgt“, hieß es in dem Beschluß der Hitler bestätigte, nicht an Rechtsvorschriften gebunden zu sein.