Mörderisches Feuer

Rund um den Reichstag (Folge 8): Der Reichstagsbrand und die Frage, wer das Parlamentsgebäude 1933 angezündet hat

Von Holger Becker

Der brennende Reichstag am Abend des 27. Februar 1933 Fot: ADN-Zentralbild / Bundesarchiv, Bild 183-R99859 / Unknown / CC-BY-SA 3.0

Kein politisches Verbrechen der jüngeren deutschen Geschichte hatte schlimmere Folgen als dieses. Als in den Abendstunden des 27. Februar 1933 der Plenarsaal des Berliner Reichstagsgebäudes nebst einigen anderen Räumen in Flammen stand, da waren der neue Reichskanzler Adolf Hitler und sein Chefdemagoge Joseph Goebbels sofort zur Stelle – trotz gerade tobenden Wahlkampfes. Dem britischen Journalisten Sefton Delmer, der in seinem Troß in den brennenden Reichstag gelangt war, diktierte Hitler in den Block: „Das ist ein gottgegebenes Zeichen. Wenn sich herausstellt, daß dieses Feuer, wie ich glaube, ein Werk der Kommunisten ist, dann kann uns jetzt nichts mehr aufhalten, diese Mörderpest mit eiserner Faust zu zermalmen“.

Im Reichstag empfangen hatte die beiden Obernazis – noch vor Hitlers Gespräch mit Delmer – deren Spießgeselle Hermann Göring, der frischgebackene preußische Innenminister. Laut Goebbels´ Tagebuchzeugnis meldete Göring den beiden: „Es handelt sich um ein kommunistisches Attentat; einer der Täter ist schon gefunden, es ist ein holländischer Kommunist…“ Gemeint war Marinus van der Lubbe.

Noch in der Nacht begann die Hetzjagd: Nach vorbereiteten Listen verhafteten SA- und Polizeikommandos tausende Kommunisten und andere Nazi-Gegner. Göring verbot in Preußen sofort die kommunistischen und kurz darauf auch die sozialdemokratischen Zeitungen. Schon am 28. Februar unterzeichnete Reichspräsident Paul von Hindenburg die Notverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“, auch bekannt als „Reichstagsbrandverordnung“. Sie erklärte Beschränkungen der persönlichen Freiheit, der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie Eigentumsbeschränkungen „auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen“ für zulässig. Gleichzeitig gab die Verordnung der Reichsregierung das Recht in die Belange der Länder einzugreifen.




Marinus van der Lubbe auf Polizeifotos, die nach seiner Verhaftung im Reichstag angefertigt wurden
Foto: Archiv DSF

Die „Reichstagsbrandverordnung“ wurde zur „Verfassungsurkunde“ (Ernst Fraenkel) der Nazidiktatur. Auf ihrer Grundlage räumten die Hitlerbanditen politische Konkurrenten für die am 5. März 1933 anstehenden Reichstagswahlen aus dem Weg, behinderten den Wahlkampf der anderen Parteien in massiver Weise, befreiten insbesondere die Geheime Staatspolizei (Gestapo) von gesetzlichen Schranken. Auf diese Weise verschafften sich Nazis die absolute Mehrheit im neuen Reichstag. Komplettiert wurde das Ganze am 28. März 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz, das Hitlers Terror-Regime eine pseudoparlamentarische Legitimation verlieh und zugleich das Parlament entmachtete, indem es der Reichsregierung das Recht verlieh, Gesetze einfach zu erlassen – und zwar sogar solche, die von der Verfassung abwichen.

Wenn man an die Folgen denkt, an Krieg, an Judenmord und Ausrottungspolitik gegen ganze Völker, kann die Frage nicht unwichtig sein: Wer hat den Reichstag angezündet? Die Nazis scheiterten mit ihrem Versuch, die Brandstiftung den Kommunisten in die Schuhe zu schieben, noch im Jahr 1933. Der Leip-ziger Reichstagsbrandprozeß geriet ihnen vor allem wegen der geschickten Selbstverteidigung des Bulgaren Georgi Dimitroff zum Fiasko. Dimitroff und dessen Mitangeklagte Blagoj Popoff, Wassili Taneff und Ernst Torgler mußten einen Tag vor dem Heiligabend 1933 mangels Beweisen freigesprochen werden. Marinus van der Lubbe allerdings verurteilten die Richter zum Tode, und zwar aufgrund des erst am 29. März 1933 verkündeten „Gesetzes über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe“, das auch als Lex van der Lubbe in die Geschichte eingegangen ist. Van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934, wenige Tage vor seinem 25. Geburtstag, geköpft und auf dem Leipziger Südfriedhof in einem Grab mit doppelter Tiefe bestattet.

Mit zwei „Braunbüchern“ griff der „Rote Pressezar Willi Münzenberg aus dem Exil die Nazis erfolgreich an
Foto: Orik / wikimedia commons, CC-BY-SA 3.0

Wenn der Brandprozeß für die Nazis zum Fiasko wurde, dann vor allem auch wegen des erfolgreichen Propagandafeldzuges, den der sofort nach dem Reichstagsbrand ins Ausland geflüchtete „Rote Pressezar“ Willi Münzenberg aus dem Exil führte. Unter seiner Leitung entstand in Paris das in 17 Sprachen übersetzte und ab dem 1. August 1933 in Millionenauflage erschienene „Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror“. Ihm folgte 1934 das „Braunbuch II: Dimitroff contra Göring“. Münzenbergs Braunbücher gingen von der These aus, die Nazis hätten den Reichstag selbst angezündet. Um das zu erhärten, präsentierten sie Dokumente und Indizien, die von den Apparaten der kommunistischen Bewegung zusammengetragen worden waren.

Wer heute meint, die Braunbücher als Fälschermachwerke denunzieren zu müssen, unterschlägt die Zeitumstände. Unter höchstem Zeitdruck und schwierigen Bedingungen setzte Münzenbergs Pariser Exilanten-Team dem Terror und der Propaganda der Nazis ein Höchstmaß an Gegendruck entgegen. Die weltweite Aufmerksamkeit, die es gleich mit dem ersten Braunbuch erreichte, schuf einfach Fakten – auch gegenüber Moskau. Denn daß die Sowjetunion in Frontstellung gegen Nazi-Deutschland gehen würde, war überhaupt noch nicht ausgemacht. Erst einmal lief die 1922 aufgenommene Zusammenarbeit beider Seiten, mit denen Deutschland gegen Restriktionen des Versailler Vertrages verstieß, einfach weiter. Während deutsche Nazi-Gegner gefoltert und ermordet wurden, empfing noch im Mai 1933 Sowjetmarschall Klimt Woroschilow eine Delegation des Berliner Reichswehrministeriums mit einem großen Abendbuffet. Noch bis zum August dauerten gemeinsame Kurse beider Armeen an der Panzerschule in Kasan und am Flugzentrum Lipezk.

Selbstverständlich sagt die propagandistische Wirksamkeit der Braunbücher noch nichts über deren Wahrheitsgehalt. Aber ihre Darstellung, nach der die eigentliche Brandstifterarbeit ein SA-Trupp unter Einsatz von Brandbeschleunigern leistete, wurde später von Zeitzeugen bestätigt, so von dem früheren Gestapo-Mitarbeiter und späteren Widerständler des 20. Juli 1944 Hans Bernd Gisevius, der vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal als Zeuge aussagte. Kaum jemand bezweifelte nach Kriegsende noch, daß es sich bei den Brandstiftern geistig und physisch um Nazis gehandelt hatte. Das allerdings sollte sich ändern, nachdem 1959/60 unter dem Titel „Stehen Sie auf, van der Lubbe!“ die Zeitschrift „Der Spiegel“, die sich selbst „Nachrichtenmagazin“ nennt, einen geschichtspolitischen Schlag führte. In einer vielteiligen Serie wurde vor allem unter Berufung auf alte Kriminalisten und mit hoher Auflage der These Aufwind verschafft, Marinus van der Lubbe habe das Reichstagsgebäude ganz allein angezündet.

So hatte es im eichenvertäfelten Plenarsaal vor dem Brand ausgesehen: Eröffnung des neuen deutschen Reichstags am 30. August 1932. Das Foto entstand während de Rede der Alterpräsidentin Clara Zetkin (KPD)
Foto: Aktuelle-Bilder-Centrale, Georg Pahl, Bundesarchiv, Bild 102-13801 / CC-BY-SA 3.0

Autor des Rohmanuskripts für die Serie war ein Fritz Tobias aus Hannover, der als Amateurhistoriker vorgestellt wurde, bei dem es sich aber in Wirklichkeit um einen leitenden Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes handelte. Die Alleintäterthese, die ab da für Furore sorgte, erhielt dann 1964 durch den damals jungen Historiker Hans Mommsen ihre wissenschaftlichen Weihen, indem er sie in einem längeren Aufsatz der „Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte“ für richtig befand. Damit wiederum wollte sich eine ganze Reihe von bundesdeutschen und auch ausländischen Historikern nicht abfinden. Es entbrannte ein bis heute nicht beendeter Streit, in den auch Prominente wie Golo Mann und Willy Brandt eingriffen. Daß dieser Streit weitergeht, liegt vor allem am Fehlen quasi hundertprozentiger Beweise für die Täterschaft der Nazis, obwohl es zahlreiche starke Indizien gibt.

Wenn die Verfechter der Alleintäter-These dennoch auf deutlich brüchigerem Boden wandeln, dann vor allem aus zwei Gründen: Zum einen haben alle seriösen naturwissenschaftlich-technischen Rekonstruktionen des Geschehens in der Brandnacht deutlich gezeigt, der nach einer Kalkverätzung halbblinde Maurer van der Lubbe kann in der zur Verfügung stehenden Zeit mit den von ihm mitgebrachten handelsüblichen Kohlenanzündern den Plenarsaal überhaupt nicht abgebrannt haben. Vor allem das vorhandene schwere Eichengestühl ließ sich so nicht entzünden. Zum anderen: Es ist inzwischen rekonstruiert worden, wie die These vom Alleintäter van der Lubbe Aufnahme in der Wissenschaft gefunden hat, nämlich mit rüden außerwissenschaftlichen Methoden. Damit wird sich der nächste Teil unserer Serie befassen.

April 2012