„… aus allgemeinpolitischen Gründen ist diese Publikation unerwünscht“

Haben das Institut für Zeitgeschichte und sein ehemaliger Mitarbeiter Hans Mommsen geholfen, eine Geschichtsfälschung des “Spiegel” zu vertuschen?

Von Hersch Fischler und Holger Becker

Die Archive des renommierten Münchner Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) ziehen Forscher aus aller Welt an. Denn dort wird aufbewahrt, was Historiker in mühseligen Recherchen zur Geschichte des Nationalsozialismus zusammengetragen haben.

Aber auch hauseigener Schriftverkehr findet sich in den Regalen. Einige Blätter daraus könnten dem IfZ und einem seiner ehemaligen Mitarbeiter nun sehr peinlich werden. Führen sie doch auf die Spur eines Wissenschaftsskandals, der wiederum einen der spektakulärsten politischen Kriminalfälle des 20. Jahrhunderts als Hintergrund hat: die Brandstiftung im Reichstag 1933. Hauptakteur in diesem Stück um manipulative Geschichtsschreibung ist der Historiker Hans Mommsen, ein Mann der in dem Ruf steht, er habe in der Forschung über das Dritte Reich Meilensteine gesetzt. Für Aufsehen hatte Mommsen in den sechziger Jahren gesorgt, als er sich mit dem Reichstagsbrand befaßte. In den von der internationalen Fachwelt stark beachteten „Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte“, herausgegeben vom IfZ, erteilte Mommsen einer These die wissenschaftlichen Weihen, die das seinerzeit vorherrschende Bild von der NS-Machteroberung radikal in Frage stellte. Nicht die Nazis, so die spektakuläre neue Version, sollten es gewesen sein, die am Abend des 27. Februar 1933 das Berliner Reichstagsgebäude angezündet hatten. Als alleiniger Brandstifter wurde vielmehr der Holländer Marinus van der Lubbe ausgemacht, jener junge Anarchokommunist, der im Reichstagsbrandprozeß 1933 zum Tode verurteilt worden war. Die Nationalsozialisten standen nach der von Mommsen 1964 beglaubigten Einzeltätervariante in Sachen Reichstagsbrand als Unschuldslämmer da.

Mit seinem Aufsatz bestätigte Mommsen jene Darstellung, die der niedersächsische Verfassungsschutzbeamte und Amateurhistoriker Fritz Tobias 1959/60 in einer großen Serie des „Spiegel“ und 1962 in einem Buch veröffentlichte. Tobias hatte seine These vom alleinigen Brandstifter van der Lubbe mit vernichtet geglaubten Protokollen der polizeilichen Vernehmung van der Lubbes und Auszügen aus der Verhandlung vor dem Reichsgericht untermauert. „Spiegel“-Herausgeber Rudolf Augstein versicherte, Tobias’ Recherchen seien von seinem Magazin so intensiv geprüft und dokumentiert worden, daß sie wissenschaftlichen Standards genügten. Mommsens Aufsatz in den „Vierteljahrsheften“ lieferte Tobias und Augstein „den Triumph der Wissenschaft“, wie der „Spiegel“ seine Leser Anfang 1965 auf Seite 3 informierte. Immer mehr Fachhistoriker vertrauten Mommsens Bestätigung der Einzeltäterthese, die zur vorherrschenden Sichtweise aufstieg und Eingang in Schulbücher fand.

Doch bei der Erteilung des wissenschaftlichen Segens für die Alleintätervariante durch Hans Mommsen ging es nicht mit rechten Dingen zu.

Anhand der Dokumente, die jetzt im IfZ-Archiv zugänglich sind, lassen sich die Vorgänge rekonstruieren. Sie zeigen, daß es ursprünglich gar nicht Hans Mommsen war, der für das IfZ eine Stellungnahme zu den Tobias-Thesen erarbeiten sollte. Der Auftrag war im März 1960 vielmehr an den studierten Historiker und Oberstudienrat Hans Schneider aus Freudenstadt im Schwarzwald ergangen, der sich seit mehreren Jahren mit dem Reichstagsbrand beschäftigt hatte. Dieser stellte bald fest, wie dünn die Dokumentengrundlage der „Spiegel“-Serie und des später erschienenen Tobias-Buches war. Sie bestand nicht aus den Protokollen der Polizeiermittlungen und der polizeilichen Vernehmungen van der Lubbes sowie der Zeugen, sondern nur aus auszugsweisen Abschriften des Vorverfahrens, die der von der SA bezahlte Rechtsanwalt Alfons Sack hatte anfertigen lassen. Und statt der Protokolle der Hauptverhandlung vor dem Reichsgericht nutzte Tobias überwiegend zeitgenössische Berichte über den Prozeß.

Obwohl das IfZ ihm kein Honorar zahlte, lediglich Reisekosten und Spesen erstattete, begab sich Schneider auf die Jagd nach den Originaldokumenten. Bald hatte er herausbekommen, daß die Ermittlungsakten des Verfahrens 1945 von den Sowjets beschlagnahmt worden waren und sich auch in keinem DDR-Archiv befanden. Allerdings gelang es ihm, die Protokolle der Hauptverhandlung zu beschaffen.

Nach zwei Jahren Recherche schrieb er dem IfZ am 5. Mai 1962 über sein Ergebnis: „Es ist erwiesen beziehungsweise wird erwiesen werden, daß die Zeugenaussagen und die ´tatsächlichen´ Feststellungen am Objekt eine Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes ausschließen und daß der entgegenstehende Eindruck von Tobias nur durch eine Art der Argumentation und Dokumentation gewonnen und glaubhaft gemacht werden konnte, die in der Wissenschaft ohne Beispiel ist und vom arglosen Leser nicht für möglich gehalten wird.“ Tobias habe es unterlassen, Spuren zu folgen, die seiner Alleintäterthese widersprächen. Wenn sie für seine Beweisführung unbequem seien, nutze er nicht die vorliegenden Prozeßprotokolle, sondern ziehe ungenaue oder falsche Zitate aus Presseberichten vor.

Schneiders Forschungsarbeit für das Institut fand mißgünstige Beobachter. Kurze Zeit nach dieser Mitteilung startete die konservative Springer-Illustrierte „Kristall“, deren Chefredakteur Horst Mahnke zuvor langjähriger Augstein-Vertrauter und „Spiegel“-Ressortleiter gewesen war, einen publizistischen Angriff auf den damaligen IfZ-Generalsekretär Helmut Krausnick und Schneider. Krausnick wurde vorgeworfen, mit Schneider einen Nichtfachmann eingesetzt zu haben. Das Interesse des an Schneiders Nachforschungen erkaltete zunehmend. IfZ-Chef Krausnick wollte Schneiders Suche nach Spuren von Tätern aus dem Kreis der Nationalsozialisten nicht weiter unterstützen. Er müsse seine Studien abschließen, forderte er. Sechs Monate nachdem er die Protokolle der Hauptverhandlung vor dem Reichsgericht aufgetrieben hatte, legte Schneider dem IfZ ein 56seitiges Manuskript mit über 400 Fußnoten vor: „Neues vom Reichstagsbrand?“ Darin dokumentierte er, daß Tobias’ Argumente für die Einzeltäterschaft van der Lubbes der Nachprüfung an Hand der inzwischen dem Institut zugänglich gewordenen Quellen in keinem Punkt standhalten“. Anders als von Tobias behauptet, habe der Holländer kein präzises Geständnis seiner alleinigen Täterschaft abgelegt, sondern sich bei den Vernehmungen derart in Widersprüche verwickelt, daß die Spurenlage am Tatort den Schluß auf Mittäter aufzwinge.

Schneider hoffte auf eine Publikation seiner zu diesem Zeitpunkt noch unvollendeten Arbeit in mehreren Folgen. Denn dazu hatten das IfZ und die „Vierteljahrshefte“ wegen der Schwierigkeiten der Quellenbeschaffung und des Stoffes ihre Zustimmung gegeben. Doch im November 1962 entzog ihm Krausnick den Forschungsauftrag. Der Institutsleiter traf eine mehr als fragwürdige Entscheidung: Die „Vierteljahrshefte“ sollten Schneiders Beiträge nicht publizieren; und das IfZ selbst sollte verhindern, daß Schneider seine Auswertung der Quellen andernorts veröffentlichte. Bei Recherchen im IfZ-Archiv kam jetzt eine Aktennotiz ans Licht, die dies dokumentiert. In dem Papier faßte der damalige Institutsmitarbeiter Hans Mommsen das Gespräch mit dem Rechtsanwalt des Instituts zusammen, das sich um das weitere Vorgehen im Fall Schneider gedreht hatte. Mommsen kommt darin zu dem Schluß: „Nach der derzeitigen Rechtslage ist das Institut formell nicht in der Lage, von dem mit Schneider geschlossenen Vertrag zurückzutreten, d. h. es kann wohl eine Publikation des Manuskripts seinerseits ablehnen, muß aber dann einer anderweitigen Publikation des Manuskripts durch Herrn Schneider seine Zustimmung geben, sofern der Name und die Mitverantwortung des Instituts für Zeitgeschichte in diesem Manuskript nicht zum Ausdruck kommen.“

Dann aber schreibt Mommsen, das Institut habe ein Interesse, „die Publikation Schneiders überhaupt zu verhindern“. Wobei er als Begründung angibt, daß „aus allgemeinpolitischen Gründen eine derartige Publikation unerwünscht scheint“. Er schlug dabei unter anderem vor, „rasch und energisch alle Druckmittel, die in unmittelbarer Verfügung des Instituts stehen, auch da, wo sie einer endgültigen juristischen Prüfung nicht standhalten, auszuspielen, um Herrn Schneider daran zu hindern, Zeitgewinn zu haben, sowohl hinsichtlich der Verhandlungen über eine anderweitige Publikation als auch hinsichtlich der Verarbeitung des ihm einstweilen noch zur Verfügung stehenden Quellenmaterials“.

Von Mommsen ausgeschaltet
Bei den Nachkommen des 1994 verstorbenen Oberstudienrats Schneider kann man Einsicht in seinen Nachlaß nehmen. Dort findet sich ein Schreiben Schneiders, das bestätigt: Das IfZ wählte den von Mommsen vorgeschlagenen harten Kurs. In einem Brief an die Zeitschrift „Der Monat“, der Schneider seine Arbeit angeboten hatte, berichtet er am 10. Februar 1963: „Man bot mir eine Abfindung von 2000 DM für meine Arbeit an, wenn ich bereit wäre, Manuskript und Material ganz dem Institut zu überlassen und auf eine eigene Publikation zu verzichten. Für den umgekehrten Fall wurde ich in dem anschließenden Briefwechsel mit bösen Folgen bedroht: öffentlicher Bloßstellung, hoher Regreßforderung für Dienstleistungen, selbst einer Intervention bei meiner Schulbehörde, der gegenüber man eine weitere Gefährdung meiner Gesundheit durch Fortsetzung dieser Arbeit nicht verantworten könne.“

Von Schneiders Ausschaltung profitiert hatte Mommsen. Nun durfte er die Prüfung der Tobias-These vornehmen: Er bestätigte die Alleintäterschaft van der Lubbes pauschal, ohne sie eingehend an den Quellen zu prüfen. Mommsen fand den Beifall des „Spiegel”.

Als das Müchner Institut im August dieses Jahres mit der Mommsen-Notiz konfrontiert und um Einsicht in weitere Korrespondenz mit Schneider gebeten wurde, die bislang nicht ins IfZ-Archiv eingeordnet war, reagierte es zunächst ablehnend. Auch eine Genehmigung zur Reproduktion des Mommsen-Papiers wollte das Institut nicht erteilen. Dann aber erkannte man die Brisanz der Angelegenheit. Der stellvertretende IfZ-Direktor Udo Wengst ließ noch nicht eingeordnete Aktennotizen und Schneider-Korrespondenz heraussuchen. Die Funde bestätigen: Der damalige Institutsdirektor Krausnick orientierte sich an der in Mommsens Aktennotiz konzipierten Strategie und übte Druck auf Schneider aus, damit dieser Auswertung der Quellen und Kritik der Tobias-„Spiegel“-These nicht selbständig publizierte.

Im Münchner Mekka der Zeitgeschichtsforscher ist nun guter Rat teuer. Ohne Nachteil dürfte das IfZ aus der Sache nicht mehr herauskommen. Ebenso wenig Hans Mommsen. Mit seiner Aktennotiz von 1963 konfrontiert, versucht er abzuwiegeln. Sie enthalte damalige „Eventualerwägungen“, welche „die Entscheidungen des Instituts nicht mehr beeinflußt“ hätten. Die Formulierung „allgemeinpolitische Gründe“ beziehe sich auf den „abträglichen Effekt“, den eine Publikation „in der Öffentlichkeit angesichts der nachhaltigen Förderung durch das IfZ hätte haben müssen“. Mommsen: „Unzweifelhaft wäre ein druckfähiger Text, hätte er vorgelegen, auch veröffentlicht worden.“

Angesichts der Funde im IfZ wird Mommsen diese Behauptung kaum aufrechterhalten können und in Erklärungszwang geraten. Wo lagen die Motive, die These vom alleinigen Brandstifter van der Lubbe auf diese Art und Weise durchzusetzen? Diese Frage müßte allerdings auch „Spiegel“-Herausgeber Rudolf Augstein beschägen, der die Enthüllung der angeblichen Alleintäterschaft van der Lubbes und Nichtbeteiligung der Nationalsozialisten am Reichstagsbrand nach wie vor als große aufklärerisch-journalistische Leistung des „Spiegel“ feiert und Vorwürfe der Geschichtsfälschung schweigend übergeht.

Treppenwitz der Zeitgeschichte: Augstein und Mommsen feiern am selben Tag Geburtstag. Am 5. November des Jahres 2000 sah das so aus: Während der Historiker am siebzigsten Geburtstag den Huldigungen seines wissenschaftlichen Lebenswerks zuhörte, hätte der „Jahrhundertjournalist“ in der Frankfurter Paulskirche den Ludwig-Börne-Preis entgegennehmen sollen. Die Veranstaltung wurde abgesagt. Offizielle Begründung: Schwere Erkrankung Augsteins.

Der Text erschien am 9. November 2000 in der Zürcher Zeitung „Die Weltwoche“ (Nr. 45/2000, Seiten 54 und 55)