Geschenke für den Generalfeldmarschall

Der Osthilfeskandal, Hindenburg, Hitler und ein vergessener Junker

Von Holger Becker

Ein Unbekannter, der mit ihm verwechselt wurde, bezog von Berlinern vor dem Reichstagsgebäude Prügel. Das war im Jahr 1910. Der konservative Abgeordnete Elard von Oldenburg-Januschau hatte zuvor wieder mal einen seiner markigen Sprüche geklopft und den Parlamentariern im Plenum erklärt: „Der König von Preußen und Deutsche Kaiser muß jeden Moment zu einem Leutnant sagen können: Nehmen Sie zehn Mann und lösen Sie den Reichstag auf.” Das gab Tumult, und Oldenburg-Januschau konnte sich tagelang nicht sehen lassen.

Beim Tag von Potsdam am 21. März 1933: Paul von Hindenburg (links), Adolf Hitler (rechts) und Reichswehrminister Werner von Blomberg vor der Potsdmaer Garnisonkirche
Foto: Bundesarchiv, Bild 102-16082 / CC-BY-SA 3.0

Allerdings war die Öffentlichkeit des deutschen Kaiserreiches von dem Offizier der Garde-Ulanen Stellungnahmen wie diese schon gewohnt. Der „Januschauer“, wie ihn seine Standesgenossen nannten, galt als der Prototyp des ostelbischen Junkers. Mit seiner Meinung, daß der Pöbel zum Dienen geboren sei, hielt er auch in den Jahren der Weimarer Republik nicht hinter dem Berg. Dafür gestand er sogar den polnischen Landarbeitern, die als preußische Staatsbürger östlich der Oder ihr Tagelöhnerdasein fristeten, ein Lebensrecht zu. „Ich war nicht der Meinung“, schrieb der Besitzer mehrerer Rittergüter, „daß es galt, diese Menschen auszurotten. Sie lieferten für unsere Armee brauchbares Menschenmaterial.“

Heute zählt Oldenburg-Januschau, der von 1902 bis 1912 und von 1930 bis 1932 dem Reichstag angehörte, zu den vergessenen Figuren der deutschen Geschichte. Zu Unrecht, denn dieser Mann spielte eine verhängnisvolle Rolle, als Reichspräsident Paul von Hindenburg 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannte. Diesem weltgeschichtlich folgenreichen Ereignis liegt auch ein Akt von Erpressung zugrunde.

Hindenburg, auf dessen Schreibtisch immer ein Foto des 1918 abgedankten Kaiser Wilhelm II. stand, war 1925 zum Staatsoberhaupt der deutschen Republik ernannt worden. Mit der sprichwörtlichen preußischen Redlichkeit nahm es der preußische Offizier aber nicht so genau. Das zeigte sich, als der Generalfeldmarschall 1927 zu seinem 80. Geburtstag ein fürstliches Geschenk entgegennahm: das Gut Neudeck in Ostpreußen. Oldenburg-Januschau, ein Freund der Familie, hatte dafür eine Sammlung veranstaltet, bei der, wie der Initiator später selbst schrieb, „Kreise der Großindustrie“ den „größten Teil des benötigten Kapitals zeichneten“.

Junker, Fürsprecher Hitlers- Elard von Oldenburg-Januschau
Quelle: wikimedia commons/ Reichstagshandbuch 1930

An der Spitze dieser Spendablen standen Carl Duisberg, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der IG Farben, und Ludwig Kastl vom Reichsverband der deutschen Industrie. Der reich bedachte greise Reichspräsident seinerseits war so schlau, sich das Gut auf den Namen seines Sohnes Oskar schenken zu lassen, während ihm selbst ein lebenslänglicher Nießbrauch gesichert war. Womit die Familie Hindenburg den Staat schon mal prophylaktisch um die Erbschaftssteuer prellte. Außerdem kam der Staat seinem Oberhaupt bei der Schenkungssteuer „sehr entgegen“, wie Oldenburg-Januschau später in seinen Memoiren anmerkte. Strafrechtlich relevant war dieser Fall von Günstlingswirtschaft nicht. Doch im Zuge des sogenannten Osthilfe-Skandals in den folgenden Jahren sollte sich zeigen, daß es dem Freundespaar Hindenburg/Oldenburg-Januschau auch nicht viel ausmachte, Gesetze zu brechen.

Die Osthilfe für die notleidende Landwirtschaft hatte in den Jahren 1928/29 mit der Ostpreußenhilfe unter der Regierung des SPD-Kanzlers Hermann Müller begonnen. Ihren Höhepunkt erreichte sie nach 1931 mit dem Osthilfegesetz, das vom Kabinett des Zentrumspolitikers Heinrich Brüning auf den Weg gebracht worden war und die Förderung auf das gesamte ostelbische Deutschland ausdehnte. Offiziell sollte die Osthilfe der gesamten von der Agrarkrise betroffenen Landwirtschaft zugute kommen, doch faktisch profitierten von ihr überwiegend die Besitzer großer Güter. Insgesamt stand für den Zeitraum bis 1936 ein Fonds von 1,989 Milliarden Reichsmark bereit, wobei der größte Brocken von 950 Millionen Reichsmark für die Entschuldung landwirtschaftlicher Betriebe eingesetzt werden sollte.

Bei der Finanzierung orientierte sich die Regierung Brüning an einem Plan, den der Großbankier und Aufsichtsratsvorsitzende der Rheinischen Braunkohlen AG Paul Silverberg 1929 vorgelegt hatte. Nachdem die deutsche Industrie im Zuge des Young-Planes der Last von Reparationszahlungen an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges ledig geworden war – die Wiedergutmachungsleistungen wurden nun allein vom Staatshaushalt getragen -, stand nämlich die Umwandlung der bisherigen „Industrieaufbringungsumlage“ in eine richtige Reichssteuer auf dem Tapet. Dagegen wehrte sich der Reichsverband der deutschen Industrie mit List und Tücke. So schlug Silverberg als scheinbar solidarische Maßnahme vor, die bisherige Reparationsumlage der Industrie für die Osthilfe einzusetzen. Allerdings wollte er den jährlich zu zahlenden Betrag sofort von 300 auf 200 Millionen Reichsmark eingeschränkt sehen. Und als Gegenleistung des Staates verlangte er namens der Schwerindustrie nicht nur eine Senkung der Kapitalsteuern, sondern auch einen Abbau der Sozialversicherungsleistungen und die Einstellung staatlicher Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung sowie eine Erhöhung der Verbrauchssteuern.

Haarige Forderungen in Zeiten schärfster Not für Millionen kleiner Leute in Deutschland. Auch Hindenburg und seinen junkerlichen Freunden á la Oldenburg-Januschau gefiel dieser Plan. In einer „Osterbotschaft“ an die Reichsregierung knüpfte der Reichspräsident 1930 ausdrücklich an den Silverberg-Plan an und verlangte, schnell „ein Osthilfeprogramm aufzustellen“. Kanzler Brüning und die Mehrheit des Reichstags folgten der von Silverberg und Hindenburg vorgegebenen Linie: Das am 31. März 1931 verabschiedete und nur von der KPD abgelehnte Osthilfegesetz enthielt das geforderte Junktim. Die Bestimmungen für die Entschuldung landwirtschaftlicher Betriebe konnten erst in Kraft treten, nachdem der Reichstag den Etat für das Rechnungsjahr 1931 verabschiedet hatte. Und dieser Staatshaushalt sah im Vergleich zum Vorjahr eine Senkung der Besitzsteuern um 952 Millionen Reichsmark vor, während Massensteuern, die auf Tabak, Bier und andere Getränke oder einfach nur auf das Dasein als lediger Mensch erhoben wurden, dem Fiskus 787 Millionen Reichsmark mehr einspielen sollten. Die Kontrolle über den Einsatz des Osthilfegeldes hatten sich die Industriellen ohnehin gesichert.

Geschenk an Hindenburg: das Gut Neudeck

Die Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe erfolgte durch die Bank für deutsche Industrieobligationen (Industriebank), über die zuvor die Mittel aus der Reparationsumlage der Industrie an die Siegermächte überwiesen worden waren und deren Aufsichtsrat niemand anders als Silverberg vorsaß. Risiken ging die Bank bei dieser Operation nicht ein. Denn die zur Entschuldung ausgereichten Kredite waren laut Osthilfegesetz mit einer Reichsbürgschaft gesichert. Während die Masse der verschuldeten kleineren Bauern leer ausgingen, langten zahlreiche Besitzer größerer Güter kräftig zu. Dabei konnten sie sich auf die Solidarität innerhalb jener junkerlichen Kaste verlassen, die auch in der Republik entscheidende Stellen in Verwaltung und Militär besetzte und auf dem platten Lande Ostelbiens weiter nach Belieben schaltete und waltete.

Besonders pikant war der Fall des Pommerschen Osthilfekommissars Jürgen von Dewitz. Als Leiter der Landstelle Köslin zuständig für die Vergabe der Gelder in der Region, hatte der Generals- und Gutsbesitzersohn von Dewitz in mindestens 14 Fällen Vorschüsse auf Umschuldungskredite gewährt, die weit über zulässigen Höchstgrenzen lagen. „Der Gesamteindruck, der sich aus der Erörterung der Einzelfälle ergab, ist der, daß Vorschüsse in zahlreichen Fällen gegeben worden sind, ohne daß mit ausreichender Wahrscheinlichkeit die Durchführung des Sanierungsverfahrens zu erwarten gewesen ist und ohne daß im übrigen zwingende Gründe für die Überschreitung der Höchstgrenze bestanden haben“, schrieb am 24. Juni 1931 der Ministerialrat Köhler von der Oststelle der Reichskanzlei in einem Untersuchungsbericht.

Wie sich herausstellte, hatte von Dewitz nicht nur Mitglieder seiner Familie mit einem reichen Geldsegen bedacht, sondern auf rechtswidrige Weise auch das Gut des Hindenburg-Verwandten von Bandemer in Weitenhagen saniert. Der Fall zog Kreise innerhalb der Ministerialbürokratie, und schon am 29. Juni 1931 notierte Köhlers Vorgesetzter Wachsmann in einem vertraulichen Bericht: „Es ist in Köslin bekanntgeworden, daß der Herr Reichspräsident auf ein Umschuldungsverfahren aktiven Einfluß genommen hat. Auch von Dewitz beruft sich darauf. Ich habe die Besorgnis, daß, wenn später Schwierigkeiten auftauchen sollten, auch für den Herrn Reichspräsidenten eine nicht ganz erwünschte Situation entstehen könnte …“

Eine „nicht ganz erwünschte Situation“ entstand durchaus. Nach den Untersuchungen im Zuge eines Disziplinarverfahrens verlangte die Preußische Regierung die Entlassung des Herrn von Dewitz, der sich immerhin schweren Amtsmißbrauchs und der Veruntreuung von Geldern schuldig gemacht hatte. Doch wurde im Falle dieses Sohnes eines „Kriegskameraden“ des Herren Reichspräsidenten nichts an die große Glocke gehängt. So erfuhr die Öffentlichkeit auch nichts von Hindenburgs Intervention, der am 30. Juni 1931 zu entscheiden können glaubte, „daß Herr von Dewitz bleibt“.

Die Angelegenheit, wegen derer sowohl der untreue Beamte von Dewitz wie der Korruptionsanstifter von Hindenburg vor ein ordentliches Gericht gehört hätten, wurde schließlich im Stillen bereinigt. Auf Druck der Preußischen Regierung mußte Dewitz zwar schon Anfang Juli 1931 beurlaubt werden. Doch das Disziplinarverfahren gegen ihn stellte Reichskanzler Brüning im Januar 1932 „als ergebnislos“ ein. Und schließlich unterzeichneten Brüning und von Hindenburg eine Urkunde, nach der von Dewitz „auf eigenen Wunsch“ von seinem Amte entbunden wurde.

Doch seine Fügsamkeit nutzte Brüning nicht viel. Ein Vorstoß seines Kabinetts, die nicht entschuldungsfähigen Güter des Osthilfegebiets einer staatlichen Auffangorganisation zuzuführen, zu parzellieren und dann an Siedler zu verkaufen, brachte Brüning den Vorwurf des „Agrarbolschewismus“ ein. Insbesondere Oldenburg-Januschau als Wortführer der Junker wurde mehrmals bei seinem Amigo Hindenburg vorstellig. Nach späterer Aussage von Hindenburgs Staatssekretär Otto Meißner trugen diese Interventionen viel dazu bei, daß der Reichspräsident Anfang Juni 1932 Brüning von dessen Amt als Reichskanzler ablöste.

Während dessen untersuchte der Reichsrechnungshof die Osthilfepraxis. In einer Denkschrift zeichnete er anschließend ein Panorama von Betrug und Günstlingswirtschaft. Es enthielt so skandalöse Fälle wie den des Junkers Wilfried von Quast in Radensleben, Provinz Brandenburg, der insgesamt rund 290.000 Reichsmark erhalten hatte. Obwohl Quasts Schulden auf einem hohen Privatverbrauch beruhten – laut dem Chef des Ruppiner Finanzamtes hatte er sein Vermögen „verspielt, verhurt und versoffen“ -, zahlte die zuständige Landstelle Berlin das Geld auf Anweisung des Reichskommissars für die Osthilfe aus. Dabei hieß es doch im Osthilfegesetz: „Grundsätzlich muß es sich um Schulden handeln, die aus der Betriebsführung erwachsen sind.“ Einen „übermäßigen Privatverbrauch“ und „wirtschaftsfremde Verbindlichkeiten“ wies der Rechnungshof auch dem Hindenburg-Nachbarn Graf Konrad von Finckenstein im ostpreußischen Schönburg nach. Dieser Großgrundbesitzer hatte es innerhalb von vier Jahren geschafft 850.000 Reichsmark zu verjubeln. 1932 erhielt er aus der Osthilfe eine gesetzwidrige Entschuldungshypothek von 1.167.000 Reichsmark.

Als sich schließlich der Haushaltsausschuß des Reichstages im Januar 1933 mit der Osthilfe befaßte, fiel auch der Name des Junkers Oldenburg-Januschau, der noch bis 1932 für die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) im Parlament gesessen hatte. Als Berichterstatter des Ausschusses brachten Josef Ersing vom Zentrum und Kurt Heinig von der SPD vor, daß dem Hindenburg-Freund ein unstatthaftes Entschuldungsdarlehen von 621.000 Reichsmark zugeschanzt worden war, damit er das „Restkaufgeld“ für sein neuerworbenes sechstes Gut bezahlen konnte. Oldenburg-Januschau hatte sich dafür großzügigerweise bereiterklärt, das Gut Lichterfelde bei Eberswalde für Siedler freizugeben, wobei er aber pro Flächeneinheit das etwa vierfache des damals üblichen Preises verlangte.

Ministerialdirekor Ernst Reichard vom Reichskommissariat für die Osthilfe mußte am 20. Januar 1933 gegenüber dem Ausschuß auch den Fall Oldenburg-Januschau bestätigen. Doch bat er, nun möglichst keine Namen mehr zu nennen. Ersing aber ließ sich nicht lumpen und bezeichnete namentlich noch zirka 20 Korruptionsfälle. Für die Nutznießer der Osthilfe, die ihre politische Vertretung vor allem bei den Deutschnationalen hatten, war nun Gefahr im Verzuge. Immerhin sollte der Reichstag Ende Januar im Plenum über den Osthilfeskandal debattieren. Und zu allem Überdruß beauftragte am 25. Januar der Haushaltsausschuß des Reichstages – gegen die Stimmen der Deutschnationalen und bei Enthaltung der Nazis – den Rechnungshof mit einer neuerlichen Untersuchung der Osthilfe.

Der nun amtierenden Regierung des Generals Kurt von Schleicher nahmen es die Junker sehr übel, daß sie diese Entwicklung überhaupt zugelassen hatte. Nachdem bereits führende Industrielle und Banker Hindenburg zur Ernennung Adolf Hitlers als Reichskanzler gedrängt hatten, machte auch die Lobby der Großgrundbesitzer mobil. Der Reichslandbund wurde beim Reichspräsidenten vorstellig mit der Forderung, von Schleicher schnell zu entlassen. Und die „Gefahr des Bolschewismus auf dem flachen Lande“ beschwor die deutschnationale Reichstagsfraktion, als sie am 25. Januar eine vollständige Neubildung der Regierung forderte.

Broschüre des SPD-Politikers Kurt Heinig

Hitler, der wußte, daß Paul von Hindenburg ihn nicht besonders mochte, nutzte die Situation aus. Bereits am Abend des 22. Januar hatte er sich mit Hindenburgs Sohn Oskar im Hause Joachim von Ribbentrops getroffen. Staatssekretär Otto Meißner, der Oskar von Hindenburg begleitete, durfte beim Vieraugengespräch mit Hitler nicht zugegen sein und mußte derweil mit Nazigrößen wie Göring, Himmler und Frick vorliebnehmen. Doch berichtete Meißner später im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß, der Hindenburg-Sohn sei auf der Rückfahrt von der Ribbentrop-Villa sehr schweigsam gewesen. Er habe nur bemerkt, „nun helfe alles nichts mehr, die NSDAP müßte in die Regierung aufgenommen werden“. Und der Chronist des Nazireiches William L. Shirer schrieb über jenen Abend: „In NS-Kreisen nahm man allgemein an, daß Hitler sowohl mit Angeboten wie mit Drohungen arbeitete, im Falle der letzteren mit der Andeutung, Oskars Rolle im Osthilfeskandal sowie die Steuerhinterziehung von Gut Neudeck zu enthüllen.“

Und schließlich war da auch noch der tief in den Osthilfeskandal verwickelte Oldenburg-Januschau, der in der letzten Woche des Januar 1933 den Reichspräsidenten auf dem Gut Neudeck aufsuchte. Nach Aussage Meißners trug die Aussprache zwischen beiden viel zu Hindenburgs Entschluß bei, Hitler zum Reichskanzler zu küren.

Oldenburg-Januschau, der den Deutschen ohnehin gern „eine Verfassung einbrennen“ wollte, daß ihnen „Hören und Sehen vergehen“ würde, hatte sich nicht verkalkuliert. Die Nazis taten nach dem 30. Januar 1933 alles, um den Osthilfe-Skandal zu deckeln. Die von Hindenburg unterzeichnete Auflösung des Reichstages am 1. Februar verhinderte eine Debatte im Plenum des Parlaments. Zwar beantragte die KPD sofort, der auch nach der Reichstagsauflösung fortbestehende Ausschuß zu Wahrung der Rechte der Volksvertretung solle als Untersuchungsausschuß zum Osthilfeskandal zusammentreten. Doch eine Konstituierung dieses Ausschusses wußten die NSDAP-Vertreter mit Krawallszenen zu blockieren.

Am 25. Februar schließlich berichtete der sozialdemokratische „Vorwärts“, daß der Berliner Polizeipräsident eine Broschüre des SPD-Abgeordneten Kurt Heinig zum „Osthilfesumpf“ mit der Begründung verboten habe, ihr Inhalt gefährde die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Der mit Hindenburgs berüchtigter Notverordnung legitimierte Terror nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar schaltete dann jegliche Kontrollmöglichkeit aus. Und als am 12. April 1933 der „Völkische Beobachter“ quasi amtlich meldete, daß „die Hetze über den Osthilfeskandal zusammengebrochen sei“, da konnten Paul von Hindenburg und Elard von Oldenburg-Januschau wieder unbesorgt schlafen. Hitler und Göring schenkten der Familie Hindenburg im August sogar noch ein 5000 Morgen großes Gut, das Neudeck zugeschlagen wurde – steuerfrei, versteht sich.

Juni 2002

Der Text ist bisher u.a. erschienen in dem Buch “Junkerland in Bauernhand. Die deutsche Bodenreform und ihre Folgen”, herausgegeben von Hans Modrow und Hans Watzek, edition ost, Berlin 2005.